Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit Oktober 2025 für Praxen verpflichtend – und seit Januar 2026 kann das Ignorieren richtig teuer werden. Wer die ePA nicht nutzt, muss mit spürbaren finanziellen Abzügen rechnen. Wir zeigen, worauf es ankommt und wie Sie die Akte vom Pflichtthema zum echten Werkzeug machen.
Was die ePA aktuell kann
Die „ePA für alle” wird seit 2025 automatisch für gesetzlich Versicherte angelegt – ein Antrag ist nicht mehr nötig. Im Praxisalltag können Sie aktuell Befunde und Entlassbriefe hochladen sowie die elektronische Medikationsliste (eML) einsehen. Die eML speist sich automatisch aus den Daten verordneter und in der Apotheke eingelöster eRezepte und gibt Ihnen damit einen schnellen Überblick über die Arzneimittelhistorie eines Patienten.
Die Sanktionen ab 2026 – das steht auf dem Spiel
Hier wird es ernst: Seit dem 1. Januar 2026 greifen finanzielle Sanktionen. Praxen, die die ePA nicht nutzen, müssen mit einer Honorarkürzung von einem Prozent sowie einer halbierten TI-Pauschale rechnen. Schon im vierten Quartal 2025 mussten Praxen im Rahmen der Abrechnung nachweisen, dass sie technisch in der Lage sind, die ePA zu nutzen. Für Krankenhäuser greifen die Sanktionen zeitversetzt ab April 2026.
Die Botschaft ist klar: Die ePA ist kein „Kann”, sondern fester Bestandteil der Abrechnungsvoraussetzungen.
Technische Voraussetzungen
Damit die ePA in Ihrer Praxis sauber läuft, müssen mehrere Bausteine zusammenspielen: ein funktionierender TI-Zugang (Konnektor oder TI-Gateway), ein aktuelles Praxisverwaltungssystem mit eingespieltem ePA-Update und korrekt hinterlegte Zugriffsrechte. In den meisten Fällen wird die notwendige Software mit dem PVS-Update automatisch installiert – aber „installiert” heißt nicht automatisch „im Alltag genutzt”.
ePA im Praxisalltag verankern
Genau hier scheitert es oft: Die Technik ist da, aber im hektischen Praxisbetrieb wird die Akte zu selten befüllt oder eingesehen. Sinnvoll ist es deshalb, feste Routinen zu definieren – wer lädt wann welche Dokumente hoch, wie wird die Medikationsliste in die Anamnese einbezogen? Eine kurze Schulung des Teams zahlt sich hier schnell aus und macht die ePA von der lästigen Pflicht zum nützlichen Helfer.
Wir machen Ihre Praxis ePA-fit
Wir sorgen dafür, dass Ihre technische Ausstattung passt, der Nachweis für die Abrechnung stimmt und Ihr Team weiß, wie die ePA im Alltag funktioniert. So vermeiden Sie Honorarkürzungen und nutzen die Akte tatsächlich für eine bessere Versorgung – statt sie nur „mitlaufen” zu lassen.Sie wollen auf der sicheren Seite sein? Wir prüfen Ihre ePA-Anbindung und richten saubere Abläufe in Ihrer Praxis ein. Kontakt: 02501 5885577 oder info@denkkontor.com.
