Der elektronische Medikationsplan (eMP): Was ab Sommer 2026 auf Praxen zukommt

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Nach der elektronischen Patientenakte folgt der nächste große Baustein der digitalen Versorgung: der elektronische Medikationsplan (eMP). Er soll 2026 in die ePA einziehen und die Medikationsübersicht für Praxen, Apotheken und Patienten deutlich verbessern. Wir erklären, was sich ändert und wie Sie sich vorbereiten.

eML vs. eMP – wo liegt der Unterschied?

Beide Begriffe klingen ähnlich, meinen aber Unterschiedliches:

  • Die elektronische Medikationsliste (eML) ist bereits verfügbar. Sie wird automatisch aus den Daten verordneter eRezepte befüllt und bildet chronologisch die Arzneimittelhistorie ab – also den längeren Blick zurück.
  • Der elektronische Medikationsplan (eMP) zeigt den aktuellen Stand: die Medikamente, die ein Patient gerade einnimmt, inklusive strukturierter Dosierangaben und Einnahmehinweise. Auch nicht verschreibungspflichtige Präparate und Mittel, die noch nicht elektronisch verordnungsfähig sind, lassen sich nachtragen.

Kurz gesagt: Die eML ist die Historie, der eMP der aktuelle, gepflegte Plan.

Der Zeitplan

Nach der Roadmap der gematik ist die Pilotierung des eMP ab Juli 2026 in ausgewählten Regionen geplant, der bundesweite Start soll ab Oktober 2026 folgen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Medikationsplan voraussichtlich nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sondern in die ePA überführt. Der ursprünglich für das Frühjahr 2026 geplante Start hatte sich damit nach hinten verschoben – Praxen sollten die Termine also im Blick behalten.

Warum der eMP für die Patientensicherheit wichtig ist

Der große Mehrwert liegt in der Arzneimitteltherapiesicherheit. Ist die aktuelle Medikation für alle Behandelnden einsehbar, lässt sich bei einer neuen Verordnung über die sogenannte AMTS-Prüfung die Verträglichkeit mit der bestehenden Medikation kontrollieren. Das ist gerade dann wertvoll, wenn mehrere Praxen, Krankenhäuser und Apotheken an der Behandlung beteiligt sind. Auch für Pflegedienste oder Angehörige, die bei der Einnahme helfen, schafft ein aktueller Plan Sicherheit. Für Zahnarztpraxen ist der eMP ebenfalls relevant – etwa vor Eingriffen, bei denen Wechselwirkungen eine Rolle spielen.

Was Praxen jetzt vorbereiten sollten

Sinnvoll ist es, frühzeitig mit dem PVS-Hersteller zu klären, wie die eMP-Funktionen, Berechtigungen und Updates in den Praxisablauf integriert werden. Wer seine ePA-Prozesse heute schon sauber aufstellt, muss später nicht nachsteuern. Wichtig ist außerdem, die Zugriffs- und Berechtigungslogik zu verstehen: Der eMP kann nur von berechtigten Heilberuflern gelesen und aktualisiert werden.

Wir begleiten Sie bei der Umstellung

Ob ePA, eML oder eMP – die Anwendungen der Telematikinfrastruktur entwickeln sich laufend weiter. Wir sorgen dafür, dass Ihre Technik mitwächst, Updates rechtzeitig eingespielt werden und Ihr Team weiß, wie die neuen Funktionen im Alltag genutzt werden.Möchten Sie Ihre Praxis rechtzeitig auf den eMP vorbereiten? Wir beraten Sie zu Technik und Abläufen. Kontakt: 02501 5885577 oder info@denkkontor.com.