Übersicht
KIM Kommunikation im Medizinwesen (KIM – ehemals KOM-LE):
KIM ist die Kurzform für die TI-Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“. Dieses Verfahren wurde zunächst unter der Bezeichnung KOM-LE für einen vertraulichen und sicheren Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen den Zahnarztpraxen/Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken konzipiert. Außerdem werden auch weitere Organisationen und Institutionen wie z. B. die KZVWL eingebunden. Mit der gesetzlich verpflichtenden Einführung der eAU wird die Anwendung KIM notwendig, um die eAU an die Krankenkassen zu versenden.
KIM ist ein Basisdienst, welcher zwingend für die eAU und den eHKP benötigt wird. Bis spätestens Ende September muss jede Zahnarztpraxis über KIM verfügen, damit diese ihren Patienten weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen können, da die Krankenkassen ab dem 01.10.2021 die Papierform aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr akzeptieren dürfen.
Unsere Dienstleistungen zur KIM
Überblick
Welche Voraussetzungen müssen für KIM gegeben sein:
Dienstleistungen, die wir anbieten
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