Eine Physiotherapiepraxis bereitet sich auf die Telematikinfrastruktur (TI) vor, indem sie die technischen Voraussetzungen prüft, die erforderlichen Karten beantragt, die Praxissoftware auf Kompatibilität prüft und einen zugelassenen TI-Anbieter beauftragt. Die Vorbereitung dauert je nach Ausgangssituation einige Wochen und lässt sich in überschaubare Schritte aufteilen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Voraussetzungen, Kosten, Ablauf und den sicheren Nachrichtenaustausch über KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
Welche technischen Voraussetzungen muss eine Physiotherapiepraxis erfüllen?
Für die TI-Anbindung benötigt eine Physiotherapiepraxis eine technische Grundausstattung, auf der alle weiteren Komponenten aufbauen:
- einen stabilen Internetzugang
- einen geeigneten Router
- mindestens ein Kartenterminal, das die Praxiskarte lesen kann
- eine Praxissoftware, die die benötigten TI-Anwendungen unterstützt
Der Internetzugang sollte zuverlässig und ausreichend schnell sein. Eine DSL- oder Glasfaserverbindung ist in den meisten Fällen geeignet. Wichtig ist, dass der Anschluss stabil läuft, da eine Unterbrechung auch den Zugriff auf TI-Anwendungen beeinträchtigt.
Statt eines klassischen Konnektors, der in Arztpraxen verbreitet ist, können Physiotherapiepraxen heute sogenannte TI-Gateways nutzen. Diese cloudbasierten Lösungen verbinden die Praxis über das Internet mit der Telematikinfrastruktur. Auch bei einem TI-Gateway kann vor Ort Hardware erforderlich sein, etwa ein Kartenterminal oder ein lokaler Adapter — das hängt von der jeweiligen Lösung ab. Welcher Zugangsweg für Ihre Praxis sinnvoll ist, hängt von der Praxisgröße, der vorhandenen IT-Infrastruktur und den genutzten Anwendungen ab. Klären Sie das gemeinsam mit einem zugelassenen TI-Anbieter.
Welche Karten werden für den TI-Anschluss in der Physiotherapie benötigt?
Für den TI-Anschluss einer Physiotherapiepraxis ist die SMC-B-Karte (Security Module Card Typ B) erforderlich. Sie identifiziert die Praxis als Institution innerhalb der Telematikinfrastruktur. Daneben benötigt mindestens eine betriebsangehörige Person einen eHBA (elektronischer Heilberufsausweis), da dieser für die Beantragung der SMC-B vorausgesetzt wird.
Der Antragsprozess für beide Karten läuft über das eGBR (elektronisches Gesundheitsberuferegister). Dort wird zunächst die Identität der antragstellenden Person geprüft, bevor die eigentliche Kartenbestellung bei einem von der gematik zugelassenen Kartenanbieter erfolgt. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, sollten Sie beide Anträge frühzeitig anstoßen.
SMC-B und eHBA: Was ist der Unterschied für Physiotherapiepraxen?
Die SMC-B identifiziert die Einrichtung, also die Praxis als Ganzes. Der eHBA identifiziert eine einzelne Person und ist an diese gebunden. Für Physiotherapeuten ist der eHBA nicht nur dann relevant, wenn bestimmte Anwendungen eine persönliche Authentifizierung erfordern — er wird auch für die Beantragung der SMC-B benötigt. Planen Sie daher beide Karten von Anfang an gemeinsam ein. Ob darüber hinaus weitere eHBAs für angestellte Therapeuten erforderlich sind, hängt von den konkret genutzten Anwendungen ab. Klären Sie das beim eGBR oder beim zuständigen Berufsverband.
Wie beantragen Sie SMC-B und eHBA als Physiotherapeut?
Der Antrag für beide Karten wird über das eGBR gestellt. Halten Sie dafür Ihre Betriebsstättennummer und Praxisdaten bereit. Nach der Identitätsprüfung im eGBR erfolgt die Kartenbestellung bei einem von der gematik zugelassenen Kartenanbieter. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sind für Physiotherapeuten nicht der richtige Ansprechpartner für die Kartenbeantragung. Informieren Sie sich direkt beim eGBR oder beim zuständigen Berufsverband über den aktuellen Ablauf.
Ist die vorhandene Praxissoftware für die Telematikinfrastruktur geeignet?
Ob Ihre Praxissoftware für die TI-Anbindung geeignet ist, hängt davon ab, ob sie die von Ihnen benötigten TI-Anwendungen unterstützt und mit dem gewählten TI-Zugangsweg kompatibel ist. Nicht jede Verwaltungssoftware für Physiotherapiepraxen unterstützt bereits alle relevanten TI-Funktionen.
Stellen Sie beim Hersteller Ihrer Praxissoftware folgende Fragen:
- Welche TI-Anwendungen werden in welcher Softwareversion unterstützt?
- Ist die Software mit dem von mir gewählten TI-Zugangsweg — Konnektor oder TI-Gateway — kompatibel?
- Sind für die TI-Nutzung zusätzliche Module oder Lizenzen erforderlich?
- Wie werden zukünftige Anforderungen durch Updates abgedeckt?
Wenn Ihre aktuelle Software die benötigten Funktionen nicht abdeckt, prüfen Sie frühzeitig, ob ein Update oder ein Softwarewechsel sinnvoll ist — bevor Sie in Hardware investieren. Ihr TI-Anbieter kann Ihnen bei der Prüfung der Kompatibilität helfen.
Was kostet die TI-Anbindung für eine Physiotherapiepraxis?
Die Kosten für die TI-Anbindung setzen sich aus einmaligen Einrichtungskosten und laufenden monatlichen Gebühren zusammen. Die genauen Beträge hängen vom gewählten TI-Anbieter, der technischen Lösung und dem Umfang der genutzten Dienste ab.
Einmalige Kosten
- Einrichtung des TI-Zugangs
- Kartenterminal
- gegebenenfalls Anpassung oder Erweiterung der Praxissoftware
Laufende Kosten
- monatliche Nutzungsgebühr für den TI-Dienst
- Betrieb zusätzlicher Anwendungen wie KIM
Für Heilmittelerbringer, zu denen Physiotherapeuten gehören, gibt es eine eigene TI-Finanzierungsvereinbarung, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden geschlossen wurde. Diese regelt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Kosten für die TI-Anbindung erstattet werden können. Die Finanzierungsvereinbarung deckt dabei nicht zwingend alle anfallenden Kosten vollständig ab. Da sich die Regelungen weiterentwickeln, erfragen Sie den aktuellen Stand der Anspruchsvoraussetzungen und des Antragswegs direkt beim zuständigen Berufsverband oder beim GKV-Spitzenverband, bevor Sie konkrete Investitionen planen.
Wie läuft die Vorbereitung auf die TI-Anbindung Schritt für Schritt ab?
Die Vorbereitung auf die TI-Anbindung folgt einem klaren Ablauf: Zunächst prüfen Sie die technischen Voraussetzungen, dann beantragen Sie die erforderlichen Karten, wählen einen TI-Anbieter aus und beauftragen die Installation. Danach werden Software und Hardware eingerichtet und getestet.
- Internetzugang und Netzwerk prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis über einen stabilen Breitbandanschluss verfügt und das interne Netzwerk die Anforderungen des gewählten TI-Zugangswegs erfüllt.
- Praxissoftware klären: Fragen Sie beim Softwarehersteller nach, welche TI-Anwendungen in welcher Version unterstützt werden und ob zusätzliche Module erforderlich sind.
- eHBA und SMC-B beantragen: Stellen Sie beide Anträge frühzeitig über das eGBR, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Ohne eHBA einer betriebsangehörigen Person ist die SMC-B-Beantragung nicht möglich.
- TI-Anbieter auswählen: Vergleichen Sie zugelassene Anbieter anhand von Leistungsumfang, Kompatibilität mit Ihrer Praxissoftware, Supporterreichbarkeit und vertraglichen Konditionen.
- Installation und Einrichtung: Der TI-Anbieter oder ein beauftragter IT-Dienstleister richtet den Zugang ein, konfiguriert das Kartenterminal und verbindet alles mit der Praxissoftware.
- Test und Inbetriebnahme: Nach der Einrichtung wird die Verbindung geprüft und alle Komponenten werden auf Funktion getestet.
Planen Sie für den gesamten Prozess ausreichend Zeit ein. Je nach Ausgangssituation und Bearbeitungszeiten bei der Kartenbeantragung kann die Vorbereitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zur TI-Anbindung helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Wie funktioniert KIM für den sicheren Austausch mit Arztpraxen?
KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ist ein verschlüsselter Nachrichtendienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Über KIM können Physiotherapiepraxen mit Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern Nachrichten und Dokumente sicher übermitteln — zum Beispiel Befundberichte oder Informationen zu Behandlungsverläufen.
Für die Nutzung von KIM benötigen Sie eine KIM-Adresse, die über einen zugelassenen KIM-Anbieter eingerichtet wird. Je nach Anbieter und Praxissoftware kann KIM direkt in die Praxissoftware eingebunden oder über ein separates E-Mail-Programm genutzt werden — eine zwingende Vollintegration in die Praxissoftware ist nicht in jedem Fall erforderlich. Alle Inhalte werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen.
Wichtig zu verstehen: Der Versand eines eingescannten Dokuments über KIM ist kein Ersatz für eine elektronische Heilmittelverordnung und begründet keine abrechnungsrechtliche Gleichwertigkeit. KIM ist ein sicherer Kommunikationsweg — welche Dokumente darüber abrechnungsrelevant übermittelt werden können, hängt von den jeweiligen vertraglichen und rechtlichen Regelungen ab. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite zum sicheren Austausch über KIM.
TI-Anbindung Ihrer Physiotherapiepraxis mit denkkontor vorbereiten
denkkontor unterstützt Physiotherapiepraxen bei der Vorbereitung und Umsetzung der TI-Anbindung. Der Fokus liegt auf einer verständlichen Beratung, die auf Ihre konkrete Ausgangssituation eingeht.
- Beratung zur technischen Ausgangssituation Ihrer Praxis und zum sinnvollen weiteren Vorgehen.
- Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten TI-Anbieters anhand überprüfbarer Kriterien wie Kompatibilität, Leistungsumfang und Supportkonditionen.
- Einrichtung und Inbetriebnahme der TI-Komponenten einschließlich Kartenterminal und Netzwerkkonfiguration.
- Hilfe bei technischen Fragen und technische Unterstützung bei TI-Problemen im laufenden Betrieb.
Sie möchten klären, wie Sie Ihre Physiotherapiepraxis auf die TI-Anbindung vorbereiten? Fragen Sie eine persönliche Beratung an.
