IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V

Wir prüfen, setzen um und dokumentieren – damit Ihre Zahnarztpraxis die Vorgaben der KZBV sicher erfüllt.

Überblick

IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis – gesetzlich vorgeschrieben

Alle vertragszahnärztlichen Praxen müssen die IT-Sicherheitsrichtlinie umsetzen. Früher stand sie in § 75b SGB V. Seit dem Digital-Gesetz (DigiG) ist sie in § 390 SGB V geregelt. Die KZBV legt darin fest, welche Maßnahmen eine Praxis treffen muss. Das hängt zum Beispiel von der Praxisgröße, von Medizingeräten und von der Telematikinfrastruktur ab. Wir kennen diese Anforderungen aus dem Praxisalltag. Deshalb setzen wir sie für Sie einfach und praxisnah um.

Was die Richtlinie unter anderem verlangt:
  • Aktuelle Systeme - regelmäßige Updates für Betriebssysteme, Programme und Apps
  • Virenschutz und Firewall - auf allen Arbeitsplätzen und am Internetzugang
  • Datensicherung - regelmäßige Backups mit getesteter Wiederherstellung
  • Zugriffsschutz - sichere Passwörter, Benutzerrechte und Bildschirmsperre
  • Netzwerk und TI - sichere Anbindung von Konnektor, Medizingeräten und WLAN
  • Mobile Geräte und Speichermedien - klare Regeln und Verschlüsselung

So unterstützen wir Ihre Praxis

  • Ist-Aufnahme Ihrer Praxis-IT anhand der KZBV-Checkliste
  • Auswertung: Was ist erfüllt, was fehlt?
  • Umsetzung der fehlenden Maßnahmen durch unsere Techniker
  • Nachvollziehbare Dokumentation für Ihre Unterlagen
  • Laufende Betreuung: Updates, Virenschutz, Backup-Überwachung
  • Fester Ansprechpartner – direkt am Telefon statt Warteschleife

Viele Maßnahmen deckt unsere Praxis-IT Rundum-Betreuung dauerhaft ab. So erfüllt Ihre Praxis die Vorgaben nicht nur einmal, sondern auf Dauer.

Wo steht Ihre Praxis?

In unserem Fachbeitrag erklären wir ausführlich, was Zahnarztpraxen bei der IT-Sicherheitsrichtlinie beachten müssen. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Punkte in Ihrer Praxis bereits erfüllt sind.

Ja. Die Richtlinie gilt für alle Praxen in der vertragszahnärztlichen Versorgung, egal wie groß sie sind. Welche Anforderungen genau gelten, hängt jedoch von Ihrer Praxis ab. Wichtig sind zum Beispiel die Zahl der Mitarbeitenden, vernetzte Medizingeräte und die Komponenten der Telematikinfrastruktur.

Inhaltlich geht es um dieselbe IT-Sicherheitsrichtlinie. Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde die Regelung aus § 75b in den neuen § 390 SGB V überführt. Viele Unterlagen und Checklisten verwenden noch die alte Bezeichnung.

Für die Umsetzung ist die Praxis selbst verantwortlich. Deshalb lohnt sich eine saubere Dokumentation. Sie hilft zum Beispiel bei Rückfragen, nach einem Sicherheitsvorfall oder gegenüber Versicherungen. Diese Dokumentation erstellen wir für Sie.

Die Ist-Aufnahme dauert meist nur wenige Stunden. Außerdem erledigen wir das meiste per Fernwartung. Wie viel danach zu tun ist, hängt vom Zustand Ihrer Praxis-IT ab. Vorab erhalten Sie von uns eine klare Übersicht und ein Angebot.

Ja. Wir können die Prüfung auch unabhängig durchführen und Ihnen bzw. Ihrem Dienstleister eine Liste der offenen Punkte übergeben.

Dienstleistungen, die wir anbieten

weitere IT Dienstleistungen und Lösungen

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Telematikinfrastruktur

Konnektor, KIM, ePA und Kartenterminals – wir betreuen die komplette TI Ihrer Praxis.

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Cyber-Security

Firewall, Virenschutz und Überwachung – damit Ihre Praxis-IT vor Angriffen geschützt ist.

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IT Support & Helpdesk

Schnelle Hilfe per Fernwartung oder vor Ort – mit direktem Draht zu unseren Technikern.

Kontaktieren Sie uns!

Sie möchten wissen, wo Ihre Praxis bei der IT-Sicherheitsrichtlinie steht? Wir beraten Sie gerne – persönlich und unverbindlich.