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Telematikinfrastruktur: Datenautobahn für das Gesundheitswesen
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Was ist eigentlich:
KIM steht dabei für „Kommunikation in der Medizin“ und ist die Grundvoraussetzung für den Versand sicherer Nachrichten von Arzt zu Arzt sowie zwischen Leistungserbringer und KZV bzw. Krankenkassen. KIM ist zwingend notwendig für den Versand der gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), welche statt zum Jahresbeginn, nun voraussichtlich zum 1. Oktober 2021 eingeführt wird, und weiteren Anwendungen, wie den für die Zahnarztpraxis wichtigen elektronischen Heil- und Kostenplan (eHKP), der 2022 den HKP aus Papier ablösen wird.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; umgangssprachlich auch Krankschreibung) ist die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Patienten. Dies wird zukünftig auf dem elektronischen Weg geschehen.
Start:
1. Oktober 2021
Die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend.
Voraussetzungen:
TI-Anbindung (mit E-Health- oder ePA-Konnektor), KIM-Dienst, eHBA 2.0, PVS-Update
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Spätestens ab Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten. So steht es im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Folgende Informationen über einen Patienten können in der ePA gespeichert werden:
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Impfungen
Damit ist eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation möglich. Die ePA unterstützt außerdem den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan sowie elektronische Arztbriefe. Die ePA ersetzt nicht die Kommunikation unter den Ärzten oder zu anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Der NFD soll Ihnen in der zahnmedizinischen Praxis in Notfallsituationen schnell und sicher Zugriff auf notfallmedizinische Informationen geben, um einen ungünstigen Krankheits- oder Behandlungsverlauf abzuwenden und somit direkt gezielte Maßnahmen der Diagnostik und Therapie einzuleiten. Weiterhin kann der NFD unterstützend für die Diagnostik und Therapiefindung für die Patientinnen und Patienten hinzugezogen werden, da der NFD Angaben zu Diagnosen, Medikation, Allergien/Unverträglichkeiten sowie Kontaktdaten (z. B. hausärztliche Versorgung) und besondere Hinweise enthält. Da für die Anlage eines Notfalldatensatzes ein umfassendes Bild zu Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und der Medikation benötigt wird, ist im Regelfall die Anlage in der hausärztlichen Praxis anzuraten.
Ärzte sind künftig nicht verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen. Vielmehr sollen sie unter Berücksichtigung des individuellen Patientenwunsches die geeignete Rezeptform wählen. Das hat das Bundesgesundheitsministerium gegenüber der KBV klargestellt.
„Damit können Ärzte das elektronische Rezept immer dann verwenden, wenn sie es für sinnvoll erachten oder der Patient es wünscht“
Funktion des elektronischen Medikationsplans
Der elektronische Medikationsplan, kurz eMP, stellt Ihnen und allen an der
Medikation von gesetzlich Krankenversicherten Beteiligten1 bei der ambulanten oder stationären Versorgung Daten zur Verfügung, die für die Arzneimitteltherapie- Sicherheit relevant sind. Der eMP-Datensatz umfasst persönliche Versichertenangaben, Medikationsdaten und weitere medikationsrelevante Informationen sowie Kommentarfelder zum interdisziplinären Informationsaustausch der beteiligten Heilberufsangehörigen.
Der eMP-Datensatz wird auf der elektronischen Gesundheitskarte der Patientin oder des Patienten gespeichert. Die Medikationsdaten und die medikationsrelevanten Informationen können automatisiert zur Arzneimitteltherapie- Sicherheitsprüfung genutzt werden, wenn die Praxissoftware diese Funktion zur Verfügung stellt.
Es handelt sich beim eMP also um eine digitale, auf der eGK gespeicherte Erweiterung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans gemäß § 31a SGB V, kurz BMP. Auf Grundlage eines eMP kann ein abgeleiteter BMP in Papierform zur Patienteninformation ausgestellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der eMP umfangreicher ist als der BMP.
Anwendung: Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (AMTS)
Auf Grundlage der Daten im eMP sollte, insofern das Praxisverwaltungssystem dies unterstützt, eine Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung durchgeführt werden. Diese zeigt beispielsweise auf, inwieweit bei der vorliegenden bzw. geplanten Medikation Wechselwirkungen und Nebenwirkungen zu erwarten sind, beispielsweise bei der Verordnung von Antibiotika bei Versicherten mit komplexem Krankheits- und Medikationsbild. Bei Bedarf können Sie die Möglichkeit der Einbindung eines entsprechenden Software- Moduls und die damit einhergehenden Kosten bei dem Hersteller Ihrer Praxisverwaltungssoftware erfragen.
Datensicherheit beim Anschluss an die TI
Jede Praxis muss technische und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Patientendaten zu schützen. Hierzu zählen neben der Netzwerksicherheit auch Punkte wie die Verwendung eines Virenschutzes und sicherer Passwörter. Dazu sind die Praxen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet. Das gilt auch, wenn die Praxis an die TI angeschlossen ist. Die Anbindung an die TI ist eine gute Gelegenheit, die getroffenen Datenschutzmaßnahmen auf Aktualität zu prüfen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Praxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum mithilfe eines Konnektors an die TI anzubinden. Die gematik hat zwei Standard-Szenarien vorgesehen: Reihenbetrieb und Parallelbetrieb. Welche Installationsvariante für eine Praxis am besten ist, hängt davon ab, wie die IT-Infrastruktur der Praxis insgesamt aussieht, welche Dienste wie IP-Telefonie oder Fernwartung des PVS genutzt werden und wie das gesamte IT-System am besten gesichert werden kann. Hier kann auch ein Gespräch mit dem IT-Dienstleister der Praxis unterstützen.
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