KIM (Kommunikation im Medizinwesen)

KIM ist die Kurzform für die TI-Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“

Übersicht

KIM Kommunikation im Medizinwesen (KIM – ehemals KOM-LE):

KIM ist die Kurzform für die TI-Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“. Dieses Verfahren wurde zunächst unter der Bezeichnung KOM-LE für einen vertraulichen und sicheren Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen den Zahnarztpraxen/Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken konzipiert. Außerdem werden auch weitere Organisationen und Institutionen wie z. B. die KZVWL eingebunden. Mit der gesetzlich verpflichtenden Einführung der eAU wird die Anwendung KIM notwendig, um die eAU an die Krankenkassen zu versenden.

KIM ist ein Basisdienst, welcher zwingend für die eAU und den eHKP benötigt wird. Bis spätestens Ende September muss jede Zahnarztpraxis über KIM verfügen, damit diese ihren Patienten weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen können, da die Krankenkassen ab dem 01.10.2021 die Papierform aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr akzeptieren dürfen.

Unsere Dienstleistungen zur KIM

Bestellung

Als zertifizierter Partner der Telekom können wir Ihnen das „Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und KIM-Clientmodul“ anbieten. Klicken Sie auf den Link, Sie werden zur Telekom weitergeleitet. Dort finden Sie den Punkt unter ``Kommunikation im Medizinwesen (KIM)`` Jetzt bestellen

Installation

Als IT Dienstleister im medizinischen Bereich unterstützen wir Sie bei allen Anliegen zu KIM und führen natürlich auch die Installation durch!

TI (Telematikinfrastruktur) Support

Hier finden Sie Informationen und Hilfestellungen zum TI (Telematikinfrastruktur) Support

Persönlicher Ansprechpartner

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder Anregungen

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Telematikinfrastruktur als zertifizierter DVO (Dienstleister vor Ort) in Westfalen-Lippe!

Überblick

Welche Voraussetzungen müssen für KIM gegeben sein:

  • Einen eHealth-Konnektor - (unterstützt neben VSDM auch NFDM eMP und KIM; im Rahmen des Online-Rollouts für das Versichertenstammdaten-Management angeschaffte Konnektoren benötigen ein entsprechendes Update)
  • Einen elektronischen Praxisausweis - (SMC-B) – bei bereits an die TI angebundenen Praxen vorhanden
  • Ein stationäres eHealth-Kartenterminal - bei bereits an die TI angebundenen Praxen vorhanden
  • Ein Praxisverwaltungssystem - (PVS) von dem KIM-Nachrichten versendet und empfangen werden können alternativ ein Standard- E-Mail-Programm (z.B. Microsoft Outlook)
  • Einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter - diesem erhalten Sie eine KIM-Adresse ähnlich einer E-Mail-Adresse
  • Das sogenannte „KIM-Clientmodul“ - (PC-Software) Ihres KIM-Anbieters
  • Einen elektronischen Zahnarztausweis (eZAA) - z. B. für das elektronische Signieren von Behandlungsberichten oder im Rahmen der qualifizierten Signatur der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Auch für eine persönliche KIM-Adresse auf die das sonstige Praxispersonal keinen Zugriff haben soll wird ein eZAA benötigt. Obendrein ist der elektronische Zahnarztausweis (eZAA) Voraussetzung für die weiteren Anwendungen „elektronischer Medikationsplan (eMP)“ und Notfalldatenmanagement (NFDM)“. Der elektronische Zahnarztausweis (eZAA) ist der elektronische Heilberufsausweis (HBA) für Zahnärzte. Weitere Informationen zum eZAA und dessen Beantragung bekommen Sie von Ihrer zuständigen Zahnärztekammer.
  • Ein aktuell gehaltenes Virenschutzprogramm - KIM-Nachrichten sind aufgrund ihrer Sicherheitsstandards „Ende zu Ende“-verschlüsselt. Eine Prüfung der Nachricht und ihrer Anhänge auf Viren z. B. durch den Dienstbetreiber ist aufgrund der Vertraulichkeit nicht möglich.
Dienstleistungen, die wir anbieten

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